zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2012, Seite 500

Änderung der formalen Vorgangsweise bei der Rückforderung von ungerechtfertigten NoVA-Vergütungen

BMF-Erlass als Reaktion auf die Rechtsprechung des VwGH

Bernhard Ludwig

In der abgabenbehördlichen Verwaltungspraxis wurde im Allgemeinen im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten NoVA-Vergütung diese Nachforderung mittels eines (neuerlichen) Festsetzungsbescheids erledigt (bescheidmäßige NoVA-Festsetzung mit dem NoVA-Formular NoVA 3 mit null [0]). Gleichzeitig erfolgte aufgrund der abgabenbehördlichen Buchungssystematik eine Belastung des Vorsolls (des ursprünglichen Vergütungsbetrags an NoVA) am Abgabenkonto. Diese Nachforderung war daher nach den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen vom NoVA-Schuldner einzuheben. Nach dem VwGH-Erkenntnis vom , 2011/16/0128, entspricht jedoch eine derartige Vorgangsweise nicht der Rechtslage.

1. VwGH zur Rückforderung einer NoVA-Rückvergütung

Ausgangslage war die Vergütung einer NoVA gem. § 12 NoVAG für einen gem. § 3 Abs. 3 NoVAG befreiten Mietwagen. Im Rahmen einer Außenprüfung wurde sachverhaltsmäßig jedoch festgestellt, dass die Vergütung der NoVA zu Unrecht erfolgte. Das Finanzamt forderte daher die NoVA-Vergütung mittels des Formblattes NoVA 3 zurück, indem die NoVA mit null (0) bemessen wurde und gleichzeitig das Vorsoll der ursprünglichen Rückvergütung nunmehr als Belastung vorgeschrieben wurde.

Nach einem Erkenntnis des VwGH hat damit a...

Daten werden geladen...