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Budgetbegleitgesetz 2011: Neuregelung des Montageprivilegs
Mit dem Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 wird in § 3 Abs 1 Z 10 Einkommensteuergesetz (EStG) das bisherige Montageprivileg insoweit aufgehoben und geändert, als für 2011 nur noch eine Steuerbefreiung im Ausmaß von 66 % und im Jahr 2012 eine Befreiung von 33 % vorgesehen ist; ab Anfang 2013 entfällt die Steuerbefreiung zur Gänze (sollte nicht – wie gemäß Entschließungsantrag vom gefordert – eine Nachfolgeregelung gefunden werden).
Übergangsregelung für die Jahre 2011 und 2012
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom , G 29/10 (siehe PV-Info 11/2010, Seite 5), kundgemacht mit BGBl I 2010/89, den bisherigen § 3 Abs 1 Z 10 EStG mit Ablauf des als verfassungswidrig aufgehoben. Nach Ansicht der Regierung stellt der abrupte Wegfall der Steuerbefreiung ab 2011 sowohl für die betroffenen Arbeitnehmer als auch für die betroffenen Arbeitgeber eine erhebliche Härte dar: Arbeitnehmer, die bis zum Außerkrafttreten Bezüge auf Grundlage des § 3 Abs 1 Z 10 EStG in der bisherigen Fassung (bezüglich einer österreichischen Steuerbelastung) steuerfrei erhalten haben, durften auf den (Weiter-)Bestand der Rechtslage vertrauen und im Hinblick darauf disponieren. Überdie...