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PV-Info 11, November 2010, Seite 5

Aufhebung der Steuerbegünstigung für Auslandsmontagen mit Jahresende!

PV-Info Redaktion

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Steuerbefreiung von Einkünften aus bestimmten Auslandstätigkeiten gemäß § 3 Abs 1 Z 10 Einkommensteuergesetz (EStG) (zum Antrag des VwGH siehe PV-Info 6/2010, Seite 36) mit Ablauf des als verfassungswidrig aufgehoben; bis dahin kann die Befreiungsbestimmung noch in Anspruch genommen werden. Diese Lohnsteuerbefreiung sowie die Befreiung von (Zuschlag zum) Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und Kommunalsteuer (Achtung: Auslandseinsätze von Arbeitnehmern in den bislang befreiten Tätigkeitsbereichen verteuern sich dadurch ab 2011 um rund 7,9 % der Bemessungsgrundlage zu diesen Lohnnebenkosten) sind für Arbeitnehmer „inländischer Betriebe“ vorgesehen und wurden zur Exportförderung eingeführt.

Vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Arbeitnehmerfreizügigkeit des Unionsrechts muss die Regelung allerdings so verstanden werden, dass sie auch für Arbeitnehmer gilt, die in Betrieben des Unionsgebiets und der Schweiz beschäftigt sind. Eine solche erweiterte Steuerbefreiung ist jedoch verfassungswidrig, weil es dafür keine sachliche Rechtfertigung (mehr) gibt. Auch aus Sicht des Arbeitnehmers rechtfertigt der Umstand der Tätigkeit im Ausland alleine nicht die Steuerbefreiung...

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