Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 1, Jänner 2011, Seite 13

Betrugsbekämpfungsgesetz 2010: Neuerungen für die Personalverrechnung

Mag. Petra Vrignaud

Am hat der Nationalrat das Betrugsbekämpfungsgesetz (BBKG) 2010 verabschiedet, das am im Bundesgesetzblatt, BGBl I 2010/105, kundgemacht wurde. Vorrangiges Motiv für die neue Gesetzgebung war eine zielgerichtete Bekämpfung der Abgabenhinterziehung ua im Bereich der Schwarzarbeit in der Baubranche sowie der steuerlichen Nichterfassung von Zahlungen ins Ausland. Die vorgesehenen Maßnahmen betreffen auch die Personalverrechnung.

Gastbeitrag von Mag. Petra Vrignaud, LL.M., Mag. Petra Vrignaud, LL.M. ist Steuerberaterin und Managerin bei LeitnerLeitner, Wien.

Annahme eines vereinbarten Nettolohns bei illegaler Beschäftigung

In einem neu eingeführten § 62a Einkommensteuergesetz (EStG) idF BBKG 2010 wird klargestellt, dass bei Unterlassen der Anmeldung iSd § 33 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und bei nicht vorschriftsmäßigem Einbehalt bzw Abfuhr von Lohnsteuer ein Nettolohn als vereinbart gilt. Das ausbezahlte Arbeitsentgelt ist daher auf einen Bruttolohn hochzurechnen, womit gewährleistet werden soll, dass die Lohnabgaben, wie zB Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB), Zuschlag zum DB (DZ), von diesem Bruttoentgelt z...

Daten werden geladen...