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Aktuelle Entwicklungen im Bereich der „183-Tage-Regel“ bei Ansässigkeitswechsel
Bei der Beurteilung internationaler Besteuerungssachverhalte treten immer wieder Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der sogenannten „183-Tage-Regel“ auf. In einer kürzlich dazu im Rahmen des Express-Antwort-Service ( EAS 3147) ergangenen Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) erfolgte eine Klarstellung der Sicht der Finanzverwaltung hinsichtlich der 183-Tages-Frist bei Ansässigkeitswechsel.
Gastbeitrag von Mag. Petra Vrignaud, LL.M.Mag. Petra Vrignaud, LL.M. ist Steuerberaterin und Managerin bei LeitnerLeitner, Wien. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des nationalen und internationalen Einkommensteuerrechts (insbesondere bezogen auf natürliche Personen), der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherung.
Vermeidung der Doppelbesteuerung bei unselbständigen Einkünften
Arbeitnehmer, die ihren Dienst vorübergehend im Ausland ausüben (zB durch Entsendung in ein im Ausland befindliches Konzernunternehmen), werden häufig in beiden Staaten (Heimat- als auch Entsendungsstaat) unbeschränkt (bei Vorliegen zweier Wohnsitze in beiden Staaten) oder zumindest beschränkt (bei V...