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Keine lohnsteuerliche Betriebsstätte trotz inländischer Zweigniederlassung
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hatte sich in einer Beantwortung im Rahmen des Express-Antwort-Service (EAS) mit einer Auslegungsfrage zu Art 15 Abs 2 (183-Tage-Regelung, Monteurklausel) des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Deutschland zu befassen, und zwar im Bereich der Begründung einer lohnsteuerlichen und DBA-rechtlichen Betriebsstätte in Österreich durch Vorliegen einer Zweigniederlassung (EAS 3120 vom 15. 1. 2010, BMF-010221/0115-IV/4/2010).
Gastbeitrag von Mag. Petra Vrignaud, LL.M.Mag. Petra Vrignaud, LL.M. ist Steuerberaterin und Managerin bei LeitnerLeitner, Wien.
Sachverhalt
Arbeitnehmer (Tiefbohrspezialisten) eines deutschen Arbeitgebers (Tiefbohrgesellschaft) werden auf Tiefbohrbaustellen in Österreich eingesetzt. Der deutsche Arbeitgeber unterhält eine Zweigniederlassung in Österreich, von der jedoch ausschließlich S. 28Akquisitionstätigkeiten in Österreich erbracht werden. Die Abwicklung der akquirierten Aufträge – somit der Einsatz der Tiefbohrspezialisten – wird direkt von Deutschland aus gesteuert; sie stehen in keinerlei Verbindung zur Akquisitions-Zwe...