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Konzerninterne Kurzentsendung nach Großbritannien
Die 183-Tage-Regelung bzw Monteurklausel des Art 15 Abs 2 OECD-Musterabkommen beinhaltet eine Reihe von klärungsbedürftigen Fragestellungen (siehe dazu bereits PV-Info 5/2011, Seite 26; f; f). Einen weiteren Teilaspekt beleuchtet EAS 3206 vom (BMF-010221/0826-IV/4/2011), in welcher der Frage nachgegangen wird, welches das maßgebliche „Steuerjahr“ ist.
Gastbeitrag von Mag. Petra Vrignaud, Mag. Petra Vrignaud, LL.M., ist Steuerberaterin und Managerin bei LeitnerLeitner in Wien.
Berechnung der 183-Tage-Frist
Bezieht sich die Berechnung der 183-Tage-Frist wie im Fall des Art 15 Abs 2 lit a Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Großbritannien auf das betreffende Steuerjahr , so ist – nach Ansicht des BMF – auf das Steuerjahr des Tätigkeitsstaates abzustellen.
Wird also zB ein österreichischer Arbeitnehmer von 1. 12. bis 30. 6. des Folgejahres nach Großbritannien entsendet, würde Österreich das Besteuerungsrecht aufgrund der Anwendung der 183-Tage-Regel deshalb behalten, weil das britische Steuerjahr erst mit 6. April beginnt und der Aufenthalt in...