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PV-Info 6, Juni 2010, Seite 12

BUAK: Neuregelung der Direktverrechnung der Urlaubsentgelte ab 1. 4. 2010

Rudolf Grafeneder

Im Newsletter Nr 4/2010 der NÖGKK und auf der Homepage der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) wird die ab wirksame Direktverrechnung von Urlaubsentgelten seitens der BUAK aufgezeigt und eine Anleitung zur Vollzugspraxis gegeben. Wie in PV-Info 3/2010, Seite 8 ff, bereits angekündigt, wird in diesem Artikel auf die Abwicklung mit der Gebietskrankenkasse (GKK) näher eingegangen.

Mit Wirksamkeit ab trat eine Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG), BGBl I 2009/70, in Kraft. Dadurch wurde ua die Direktauszahlung des Urlaubsentgelts an Beschäftigte in der Bauwirtschaft neu strukturiert.

Die Neuregelung betrifft nur jene Firmen, die kein Treuhandkonto zur Abwicklung des Urlaubsentgelts mit der BUAK besitzen oder bekommen können. Unverändert bleiben die Voraussetzungen, unter denen die BUAK das Urlaubsentgelt direkt an die Dienstnehmer auszahlen kann (siehe PV-Info 3/2010, Seite 8 ff).

Ablaufübersicht

Die BUAK berechnet nun das Nettourlaubsentgelt selbst. Dieses besteht aus dem Urlaubsgeld (lfd) und dem Urlaubszuschuss (SZ). Nach der Auszahlung an den Dienstnehmer führt die BUAK die auf das Urlaubsentgelt entfall...

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