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PV-Info 10, Oktober 2010, Seite 10

BUAG-Novelle 2010: Nebenkosten, Feiertage und Auskunftspflicht

Rudolf Grafeneder

Bei der diesjährigen Novelle des Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG), BGBl I 2010/59, ausgegeben am , liegt das Hauptaugenmerk vor allem auf der Angleichung des Urlaubssystems des BUAG an das allgemeine Urlaubsrecht (siehe bereits ausführlich ). Weiters kommt es ua zu einer Entlastung der Arbeitgeber durch eine Anhebung der Rückvergütung der Nebenkosten auf das tatsächliche Ausmaß.

Nebenleistungen (ab )

Als Vergütung für die im Zusammenhang mit der Urlaubsgewährung zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge und gesetzlichen Abgaben (Nebenleistungen) erhalten die Arbeitgeber derzeit von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) eine Pauschalvergütung in Höhe von 17 % des überwiesenen Urlaubsentgelts refundiert.

Dies entspricht jedoch nicht der tatsächlichen Höhe der Aufwendungen. Den S. 11Arbeitgebern entstehen somit Kosten, die nicht rückvergütet werden. Dies trifft jeweils den Arbeitgeber, bei dem der Urlaub konsumiert wird, auch wenn der Urlaub auf Beschäftigungszeiten beruht, die bei anderen Arbeitgebern zurückgelegt wurden.

Durch die Neuregelung ist die BUAK nunmehr verpflichtet, die Nebenleistungen in voller Höhe rückzuvergüten. Es sin...

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