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SWK 8, 10. März 2012, Seite 440

Kassenrichtlinie 2012: Informationen über Registrierkassen und Kassensysteme

Erörterung diverser Zweifelsfragen

Axel Kutschera

Die Kassenrichtlinie (KRL) 2012 ist ein Erlass zur Beantwortung vermehrt auftretender Fragen zur Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen. In diesem Beitrag kann nicht auf alle Bestimmungen der Richtlinie eingegangen werden; allerdings soll insbesondere die Diskussion über konkrete Einzelfragen angestoßen werden, da „der Teufel wie so oft im Detail steckt“.

1. Zielsetzung der KRL 2012

Durch die KRL 2012 soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Ordnungsmäßigkeit der Kassensysteme bei Außenprüfungen, aber insbesondere auch bei aktuellen Maßnahmen der Steueraufsicht – z. B. bei der sog. Kassennachschau der Finanzpolizei – effektiv zu beurteilen.

2. Erhöhung der Rechtssicherheit

Nach jahrelangem Sammeln von Erfahrungen in Außenprüfungen und in vielen Meetings wurde vom BMF kurz vor dem Jahreswechsel die Kassenrichtlinie als Erlass verlautbart. Anlass der Aktivität ist – wie auch schon beim Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 – der Versuch, die Steuerhinterziehung in den Hochrisikobranchen Gastronomie, Hotellerie und Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen (Taxi) zu verhindern. Durch diese einheitliche Regelung soll die Rechtssicherheit für Unternehmen, Kassenanbieter und Kassenhersteller erhöht und eine Basis fü...

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