Richtlinie des BMF vom 28.12.2011, BMF-010102/0007-IV/2/2011

KRL 2012 Kassenrichtlinie 2012 - Information über Registrierkassen und Kassensysteme

Einleitung

In der Kassenrichtlinie 2012 werden die - in Folge von gesetzlichen Änderungen bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten und fortschreitender technischer Entwicklung - vermehrt auftretenden Fragen zur Ordnungsmäßigkeit von Kassensystemen beantwortet.

Dazu werden die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Kriterien für die Ordnungsmäßigkeit von Registrierkassen in allgemeiner Form näher beschrieben und die verschiedenen Arten von Registrierkassen und Kassensystemen typisiert, um näher darstellen zu können, welche Funktionalitäten, Aufzeichnungen und sonstigen Kriterien bei der Nutzung von Kassen je nach Typ zu beachten sind, um Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit zu erfüllen.

Auch freiwillige Maßnahmen, die der Ordnungsmäßigkeitsvermutung förderlich sind, werden beispielsweise dargestellt.

Durch diese einheitliche Regelung soll die Rechtssicherheit für Unternehmen und Kassenanbieter und Kassenhersteller erhöht und eine Basis für eine einheitliche Verwaltungspraxis im Sinn der Gleichmäßigkeit der Besteuerung geschaffen werden.

Eine regelmäßige Aktualisierung der Richtlinie entsprechend der technischen und gesetzlichen Änderungen ist vorgesehen.

Bundesministerium für Finanzen,


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Stammfassung:
BMF-010102/0007-IV/2/2011
Betroffene Normen:
§ 131 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 132 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
GAAAA-76454