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Wochengeld und Krankengeld bei freien Dienstnehmern
Für freie Dienstnehmer gelten seit neue Regelungen, die im folgenden Beitrag im Überblick zusammengefasst werden sollen.
Beitragsgrundlage für Abfertigungs-/Vorsorgebeiträge für Wochengeldzeiten
Falls das freie Dienstverhältnis aufrecht bleibt, gilt die gleiche Regelung wie bei echten Dienstnehmerinnen (Basis ist daher grundsätzlich das Bruttoentgelt inklusive Sonderzahlungen der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist ). Wenn ein Pauschalentgelt für mehrere Monate vereinbart wurde, so ist das durchschnittliche monatliche Entgelt heranzuziehen (vgl H. Ortner, PV-Info 4/2008, 8; Höfle, ).
Beitragsgrundlage für Abfertigungs-/Vorsorgebeiträge für Krankengeldzeiten
Falls das freie Dienstverhältnis aufrecht bleibt, gilt die gleiche Regelung wie bei echten Dienstnehmern (Basis ist daher grundsätzlich die Hälfte des vor der Erkrankung gebührenden Bruttogehalts ohne Sonderzahlungen , vgl Neubauer/Rath, PV-Info 2/2008, 19 ff [20 f]).
Oberhofer (ZAS 3/2008, 120) vertritt die Ansicht, dass die für echte Dienstnehmer formulierten Regelungen für freie Dienstnehmer nicht geeignet sind. Daraus ist meines Erachtens aber angesichts des Gesetzeswortlau...