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Abfertigung „neu“ und Wochengeld
In PV-Info 1/2008 und 2/2008 wurden aufgrund der Gesetzesänderung zur betrieblichen Vorsorge die für Arbeitnehmer und freie Dienstnehmer wesentlichen Änderungen im Beitrags- und Leistungsrecht dargestellt. Der nachstehende Beitrag widmet sich der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den BV-Beitrag (Abfertigung „neu“) bei Wochengeldbezug.
Bemessungsgrundlage bei Wochengeldbezug
Für die Dauer eines Anspruchs auf Wochengeld nach dem ASVG hat die Arbeitnehmerin bei weiterhin aufrechtem Arbeitsverhältnis Anspruch auf eine Beitragsleistung durch den Arbeitgeber in Höhe von 1,53 % (= BV-Beitrag) einer fiktiven Bemessungsgrundlage in Höhe eines Monatsentgelts, berechnet nach dem in den letzten drei Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall der Mutterschaft (= Beginn der Schutzfrist) gebührenden Entgelt, einschließlich anteiliger Sonderzahlungen, es sei denn, diese sind für die Dauer des Wochengeldbezugs fortzuzahlen 1) (vgl § 7 Abs 4 BMSVG).
Durchrechnungszeitraum für den Normalfall
Durchrechnungszeitraum für den Fall von Entgeltunterbrechungen
Bei der Bildung der fiktiven Bemessungsgrundlage sind Zeiten , während der...