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Auswirkungen von Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung auf das Arbeitslosengeld
Auch während des Bezugs von Kündigungsentschädigung oder Urlaubsersatzleistung ist der Dienstnehmer sozialversichert und kann daher für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld beziehen. Wie aber ist vorzugehen, wenn der Anspruch strittig ist oder aus sonstigen Gründen (zB Konkurs des Dienstgebers) nicht bezahlt wird?
Vorschussleistung des AMS
Ist der Anspruch strittig oder wird er vom Dienstgeber aus sonstigen Gründen nicht ausbezahlt, so ist zunächst relevant, ob der Arbeitslose diejenigen rechtlichen Schritte einleitet, die zur Geltendmachung seiner Ansprüche erforderlich sind (letztlich Einbringung einer Klage bei Gericht).Werden diese Aktivitäten nicht gesetzt, so gebührt Arbeitslosengeld ohnehin ab dem arbeitsrechtlichen Ende des Dienstverhältnisses, da die sozialversicherungsrechtliche Verlängerung des Dienstverhältnisses und das damit verbundene Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld in diesem Fall nicht eintreten kann.
Bei Geltendmachung des Anspruchs gewährt das Arbeitsmarktservice (AMS) das Arbeitslosengeld als Vorschussleistung, um die Existenz des Arbeitslosen zu sichern. Der (ehemalige) Dienstgeber wird von dieser Zahlung in Kenntnis gesetzt, da damit der Anspruc...