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Wichtige Werte für die Personalverrechnung 2007
S. 7
S. 8
S. 9
1) Die an die Krankenkasse abzuführenden Beiträge, Zuschläge und Umlagen sind nur bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (2007: E 3.840,– ) zu berechnen.
2) Beiträge zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge ( „Abfertigung neu“ ) sind hier nicht berücksichtigt. Fällt das Dienstverhältnis eines Angestellten oder Arbeiters unter die „Abfertigung neu“ (bei Dienstverhältnisbeginn ab dem 1. 1. 2003 oder infolge einer Übertrittsvereinbarung), fallen MV-Beiträge in Höhe von zusätzlich 1,53 % an (bei „Neufällen“ allerdings erst ab dem 2.Monat). Diese sind ohne Rücksicht auf die Höchstbeitragsgrundlage vom gesamten Entgelt zu entrichten.
3) Ein allfälliger Zusatzbeitrag für mitversicherte Angehörige (3,40 %), den der Dienstnehmer direkt an die Krankenkasse zu leisten hat, ist hier nicht berücksichtigt.
4) Der Unfallversicherungsbeitrag entfällt nach Vollendung des 60. Lebensjahres ab Beginn des folgenden Kalendermonats.
5) Aufgrund des Bonussystems ist bei Einstellung über 50-jähriger Arbeitnehmer der Entfall des Dienstgeberanteils zur Arbeitslosenversicherung möglich. Unabhängig davon entfällt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Männer mit 58 Jahren und Frauen mit 56...