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iFamZ 3, Mai 2010, Seite 133

Gemeinsame Obsorge, Kindesentführung und VO Brüssel IIa

„Nicht ohne meine Tochter“ mitten in Europa – oder die Wiedereinführung der väterlichen Gewalt durch die Hintertür

Christine Miklau

Aus Anlass der Entscheidung des EGMR vom , Appl Nr 22028/04, Zaunegger gg Deutschland, wird auch in Österreich eine Reform des Obsorgerechts diskutiert. Ein Blick ins europäische Ausland zeigt: Das gemeinsame Sorgerecht auch für uneheliche Väter, die Aufrechterhaltung des gemeinsamen Sorgerechts nach Scheidung/Trennung und die Anordnung bzw Aufrechterhaltung des gemeinsamen Sorgerechts auch gegen den Willen eines Sorgeberechtigten sind die Leitlinien der Reformen in den meisten europäischen Ländern. In diesem Aufsatz soll die Ausdehnung der gemeinsamen Obsorge in einen größeren, europa- und völkervertragsrechtlichen Kontext gestellt werden.

Es kommt nicht darauf an, wie eine Sache ist, es kommt darauf an, wie sie wirkt.

(Kurt Tucholsky)

I. Gemeinsames Sorgerecht nach Trennung: gravierende Folgen

These: Durch die – leider auch in Juristenkreisen nicht allgemein bekannten – Bestimmungen des Haager Kindesentführungsübereinkommens iVm der VO Brüssel IIa sind die rechtlichen Folgen eines gemeinsamen Sorgerechts im Trennungsfall gravierend und führen dazu, dass eine (auch alleinerziehende) ...

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