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Schmerzengeld zur Abgeltung von Folgen eines sexuellen Missbrauchs
iFamZ 2010/58
Sachverhalt: Ende Juni 2002 oder Anfang Juli 2002 wurde die damals siebenjährige Klägerin Jessica S von zwei zehnjährigen Nachbarskindern in einen Keller gelockt. Eines der Kinder versuchte, sein Glied in die Scheide der Klägerin zu stecken. Die Klägerin erzählte diesen Vorfall, bevor sie ihn ihrer Mutter mitteilte, dem Beklagten, dem damaligen Freund der Mutter, als sie mit ihm allein in der Wohnung war. Der Beklagte hat die Situation und seine Funktion als Erziehender ausgenützt und die Klägerin sexuell missbraucht; er wurde deshalb auch strafgerichtlich verurteilt.
Die Klägerin wies bereits vor den Vorfällen eine Grundstörung auf. Sie war immer schon ein ängstliches Kind und verbrachte die ersten drei Lebensjahre in einem sehr schwierigen Umfeld. Durch den Vorfall mit den gleichaltrigen Kindern kam es zu keinen nachhaltigen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen. Die Taten, derentwegen der Beklagte verurteilt wurde, hatten selbst keine unmittelbaren schwerwiegenden Auswirkungen auf das Wesen der Klägerin. Die mittelbaren Folgen der Handlungen waren aber erheblich. Ihren Aufenthalt in der Abteilung für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie erlebte s...