Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ein Versuch, Rechtsfürsorge ohne Überfürsorglichkeit zu verwirklichen
Das neue Sachwalterrecht aus sozialwissenschaftlicher Sicht
Das SWRÄG 2006 setzt zum Balanceakt an, die Nachfrage an Sachwalterschaft zu drosseln, ohne Rechtsfürsorge im wirklichen Bedarfsfall vorzuenthalten. Aus sozialwissenschaftlicher Perspektive verspricht es Treffsicherheit.
I. Ausgangslage
Nach Untersuchungen des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie hat sich die Zahl der jährlichen Neuunterstellungen unter Sachwalterschaft zwischen 1981 und 2001 mehr als versiebenfacht. Bei anhaltendem Trend würde alsbald ein Prozent der Bevölkerung unter Sachwalterschaft stehen. Der Zuwachs findet primär im Bereich altersbedingt beeinträchtigter Personen statt, ist jedoch noch weit stärker als das Wachstum der Altenbevölkerung. Und auch bei jüngeren geistig Behinderten und psychisch Erkrankten steigen die Sachwalterschaften an, obwohl der Anteil dieser Personengruppen an der Bevölkerung relativ stabil bleibt.
Das Rechtsinstitut Sachwalterschaft erweist sich in der Praxis als ungemein attraktiv, um nicht nur komplexer werdende, sondern um zunehmend auch alltägliche Rechtsgeschäfte sozial wenig kompetenter Personen entsprechend den steigenden formalen Standards bürokratischer Organisationen abzuwickeln. Die Rechtsfürsorge für Personen läuft Gefahr...