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2006 bis 2015: Zehn Jahre Sachwalterrecht im Spiegel der iFamZ
Beachtliche Dynamik in der Rechtsentwicklung
So wie in vielen anderen Bereichen des Privatrechts hat sich auch im Sachwalterrecht die Schlagzahl – besser ausgedrückt: die Häufigkeit und Geschwindigkeit von Reformen – in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich erhöht. Die im Jahr 1916 eingeführte Entmündigungsordnung, die die Materien nicht nur des heutigen Sachwalterrechts, sondern auch des Unterbringungsrechts regelte, galt in beständiger Form im Wesentlichen bis zum Inkrafttreten des Sachwalterrechts. Tatsächlich war es das Sachwalterrecht, das mit seinem Inkrafttreten am verschiedene Paradigmenwechsel mit sich brachte: Die Ablösung der vollen und der beschränkten Entmündigung durch das flexible und den individuellen Bedürfnisse der betroffenen Person angepasste Rechtsinstitut der Sachwalterschaft war ein solcher; die Einführung der Vereinssachwalterschaft und damit beginnende Professionalisierung der Dienstleistung Sachwalterschaft war ein anderer. Erneut wies das Rechtsgebiet eine weitgehende Stabilität auf, bis das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz (SWRÄG) 2006 weitere Veränderungen mit sich brachte.
I. Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006
Das SWRÄG 2006 fällt im Wesentlichen mit dem Beginn des Berichtszeitraums des v...