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GesRZ 2, Mai 2018, Seite 68

Digitale GmbH-Gründung

Am hat das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) seinen Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz und die Notariatsordnung geändert werden (Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz – ENG), zur Begutachtung verschickt (40/ME 26. GP). Das ENG soll die elektronische Gründung von GmbHs ermöglichen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Gründungen von GmbH zu erleichtern und damit attraktiver zu machen. Die Änderungen im GmbHG betreffen inhaltlich lediglich § 4 Abs 3 Satz 1, der als Formvoraussetzung zukünftig auch einen elektronischen Notariatsakt ausreichen lässt. Die zentralen Änderungen betreffen hingegen die NO, wo ein neuer § 69b eingefügt werden soll. Durch § 69b Abs 2 bis 4 NO in der vorgeschlagenen Fassung werden die grundlegenden Voraussetzungen für die Errichtung eines elektronischen Notariatsaktes festgelegt, um die bestehenden Sicherheits- und Qualitätsstandards wie bei physischer Anwesenheit zu sichern. Es soll gewährleistet werden, dass der Notar die ihn treffenden Identifizierungs-, Beistands- und Belehrungspflichten erfüllen kann. Besonderes Augenmerk legt der Gesetzesentwurf auf das erhöhte Risiko hinsichtlich G...

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