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GesRZ 4, August 2019, Seite 212

ESMA-Statement zu Produktinterventionen

Wie in dieser Rubrik berichtet, hatte die ESMA wegen des hohen Risikos für Kleinanleger bereits Anfang 2018 Produktinterventionsmaßnahmen für binäre Optionen und finanzielle Differenzgeschäfte erlassen und diese laufend verlängert (vgl Th. Barth/Durstberger, GesRZ 2018, 68). Dies nahmen auch nationale Aufsichtsbehörden zum Anlass, dauerhafte Produktinterventionen zu erlassen (vgl Th. Barth/Natlacen, GesRZ 2019, 129). Bei einem Differenzkontrakt (contract for difference, kurz CFD) verpflichten sich Käufer und Verkäufer, gegen eine Zinszahlung oder Provision die Differenz zwischen dem Basiswert eines Wertgegenstands und seinem Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft auszutauschen.

Einige CFD-Anbieter würden nun jedoch versuchen, diese Interventionen zu umgehen, indem sie die Möglichkeit einer Einstufung als professionelle Kunden (für welche die Produktinterventionen grundsätzlich nicht gelten) oder den CFD-Handel über Unternehmen außerhalb der EU bewerben. So würden Unternehmen Kunden anbieten, sich freiwillig als professionelle Kunden einstufen zu lassen, um mit CFDs handeln zu können. Außerdem würden Unternehmen den CFD-Handel vermehrt aus dem EU-Ausland bewerben. Erfolgt ...

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