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GesRZ 5, Oktober 2018, Seite 259

Update: Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz

Bereits in der April-Ausgabe (GesRZ 2018, 68) wurde über den Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz und die Notariatsordnung geändert werden (Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz – ENG), berichtet, mit dem die digitale Gründung einer GmbH ermöglicht werden sollte (40/ME 26. GP). Nunmehr ist Anfang Juli 2018 die Regierungsvorlage zu diesem Gesetzesvorhaben in den Nationalrat eingebracht (RV 253 BlgNR 26. GP) und dem Justizausschuss zugewiesen worden, der seinen Bericht am vorgelegt hat (AB 263 BlgNR 26. GP).

Die Regierungsvorlage wurde im Vergleich zum Ministerialentwurf noch an einigen Stellen abgeändert. So sollen die Bestimmungen mit (anstatt – wie bisher vorgesehen – mit ) in Kraft treten. Inhaltlich ergaben sich noch zusätzliche Anpassungen in § 36a Abs 3, § 36b Abs 7 und § 36c Abs 5 NO. Ebenfalls klarstellend wurde in § 69b Abs 2 NO angemerkt, dass die Aufnahme des Notariatsaktes zu unterbleiben hat, wenn der Notar seinen Identifizierungs- und sonstigen Sorgfaltspflichten nicht nachkommen kann. Eine weitere Präzisierung im Vergleich zum Ministerialentwurf findet sich zudem in § 140a Abs 2 Z 8 NO. Es wird nun klargestellt, ...

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