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iFamZ 5, September 2009, Seite 257

Das Familienrechts-Änderungsgesetz 2009

Peter Barth

Das Heft, das Sie in Händen halten, ist mit seinen 72 Seiten wieder einmal „dicker“ geworden als geplant. Dies hängt zum einen mit der Fülle an interessanten Beiträgen zusammen, die der iFamZ erfreu licherweise laufend zur Verfügung stehen (Dank an alle Autorinnen und Autoren unserer Zeitschrift!). Zum anderen liegt es an der Vielzahl relevanter Gerichtsentscheidungen (siehe etwa die vielen Seiten in diesem Heft zum nationalen und internationalen Sachwalterrecht). Natürlich hat aber auch der Gesetzgeber seinen Anteil daran: Das Familienrechts-Änderungsgesetz (kurz: FamRÄG) 2009, das - für viele überraschend - als Initiativantrag noch kurz vor der Sommerpause eingebracht und vom Parlament beschlossen wurde, enthält nämlich eine Fülle von Gesetzesänderungen (ua im ABGB, AußStrG, EheG, GGG, UVG, in der JN, der ZPO und der EO).

Die iFamZ widmet sich dem Gesetz, das bereits am in Kraft treten wird, schwerpunktmäßig. Den folgenden vier Hauptgesichtspunkten der Reform ist je ein umfassender Beitrag gewidmet; drei davon stammen aus legistischer Feder (Fucik, Pesendorfer und Stefula), in einem ist die Sicht eines Praktikers dargestellt (Neuhauser zum UVG):

Die „Realität“ von „Patchworkfamilien“ soll - vorsichtig, aber ...

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