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Praxisleitfaden Insolvenzrecht

5. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4224-6

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Dokumentvorschau
Praxisleitfaden Insolvenzrecht (5. Auflage)

S. 24212. Gesamtvollstreckungsverfahren

Mit der Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) wurde im Jahre 2021 die „Gesamtvollstreckung“ eingeführt. Es handelt sich dabei um ein auf Antrag eines Gläubigers eröffnetes Schuldenregulierungsverfahren. Die besonderen Bestimmungen hiezu finden sich ausschließlich in § 184a IO. In der Insolvenzdatei ist das Verfahren mit dem Vermerk „Gesamtvollstreckung“ zu benennen, wobei sich für die Durchführung des Verfahrens selbst grundsätzlich keine Abweichungen zum sonstigen Schuldenregulierungsverfahren ergeben. Der Entzug der Eigenverwaltung und die Bestellung eines Insolvenzverwalters sind nicht zwingend vorgesehen.

Eine Besonderheit besteht darin, dass während des anhängigen Gesamtvollstreckungsverfahrens Verträge (insb Mietverträge) für dringend benötigte Wohnungen und die zur Benutzung einer solchen Wohnung notwendigen Verträge, insbesondere zur Energieversorgung, nur aus wichtigem Grund aufgelöst werden können, solange das laufende Entgelt ab Insolvenzeröffnung bezahlt wird.

Das Gesamtvollstreckungsverfahren endet, sobald der Schuldner einen Entschuldungsantrag (Sanierungs- oder Zahlungsplan bzw Abschöpfungsantrag) einbringt. Das Gesetz sieht zwar nicht vor, w...

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