Praxisleitfaden Insolvenzrecht
5. Aufl. 2023
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S. 1073. Die Europäische Insolvenzverordnung
3.1. Allgemeines
Seit ist die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) (Amtsblatt C 300 vom , S 15–31) in allen Staaten der Europäischen Union mit Ausnahme von Dänemark in Kraft. Sinn und Zweck dieser Vorschrift soll die Schaffung einheitlicher Regelungen in den Bereichen internationale Zuständigkeit für die Eröffnung von Insolvenzverfahren, Klärung der Frage des anzuwendenden Rechtes und Anerkennung und Vollstreckung insolvenzrechtlicher Entscheidungen ausländischer Gerichte sein.
Am trat die Neufassung (VO 848/2015) in Kraft.
Auf europäischer Ebene stellt die Verordnung einen Versuch dar, das so genannte „Forumshopping“ zu verhindern. Damit ist gemeint, dass Vermögensgegenstände oder Rechtsstreitigkeiten in einen anderen Mitgliedstaat verlagert werden, um auf diese Weise zu einem persönlich günstigeren Insolvenzrecht und somit zu einer besseren Rechtsstellung zu kommen. Mit der Neufassung wurde ein weiterer Schritt in Richtung Harmonisierung der insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten gesetzt, wobei durch die EuInsVO nach wie vor kein europaweit einheitliches Insolvenzrecht geschaffen wurde, s...