Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ISR 11, November 2020, Seite 373

Zum Verhältnis des § 1 Abs. 1 AStG zu anderen Korrekturnormen – Zugleich Besprechung des BFH-Urteils v. 27.11.2019 – I R 40/19 (I R 14/16)

Martin Weiss

Innerhalb von Gesellschaftsverhältnissen stellen die verdeckte Gewinnausschüttung und die verdeckte Einlage ein umfassendes Instrumentarium zur Korrektur von Verrechnungspreisen bereit. Bei der verdeckten Einlage ist aufgrund der Rechtsprechung des Großen Senats allerdings die „Einlagefähigkeit“ von Vorteilen speziell zu prüfen. Die Regelung des § 1 Abs. 1 AStG ergänzt diese Werkzeuge in genau umrissenen grenzüberschreitenden Fällen als weitere Norm zur Korrektur von Verrechnungspreisen im deutschen Steuerrecht. Durch § 1 Abs. 1 Satz 4 AStG hatte der Gesetzgeber das Verhältnis zwischen diesen Vorschriften im Rahmen der Unternehmenssteuerreform 2008 geregelt. Jetzt hat der BFH zu dieser Frage für die Streitjahre 2003 und 2004 in kontroverser Weise geurteilt. Das Urteil berührt zahlreiche verschiedene Problemkreise und hat weitreichende Auswirkungen für die Besteuerung von Konzernen.

Within groups of affiliated companies, the hidden profit distribution and the hidden contribution provide a comprehensive set of instruments for the correction of transfer prices. In the case of the hidden contribution, however, the jurisdiction of the German Federal Tax Court requires that the „ability t...

Daten werden geladen...