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Zum Konkurrenzverhältnis zwischen vGA und § 1 AStG in Dreiecksfällen
Gemeinsamkeiten, Unterschiede und der zutreffende Inlandsgewinn
In Bezug auf das Konkurrenzverhältnis zwischen § 1 AStG und der verdeckten Gewinnausschüttung in Dreiecksfällen geht die h.M. von einem Vorrang der verdeckten Gewinnausschüttung aus. Der BFH lehnt dies in seinem Urteil vom (I R 40/19) ab, so dass der Rechtsanwender das Rangverhältnis nun einzelfallbezogen und mit dem Ziel der Erfassung des „zutreffenden Inlandsgewinns“ zu bestimmen hat. Die Autoren setzen sich mit der geänderten Rechtsprechung des BFH auseinander und diskutieren die praktischen Auswirkungen.
In Bezug auf das Konkurrenzverhältnis zwischen § 1 AStG und der verdeckten Gewinnausschüttung in Dreiecksfällen geht die h.M. von einem Vorrang der verdeckten Gewinnausschüttung aus. Der BFH lehnt dies in seinem Urteil vom (BFH v. – I R 40/19, ECLI:DE:BFH:2019:U.271119.IR40.19.0, FR 2020, 1106 m. Anm. Kempermann) ab, so dass der Rechtsanwender das Rangverhältnis nun einzelfallbezogen und mit dem Ziel der Erfassung des „zutreffenden Inlandsgewinns“ zu bestimmen hat. Die Autoren setzen sich mit der geänderten Rechtsprechung des BFH auseinander und diskutieren die praktischen Auswirkungen.
With regard to the competing relationship between Sec. 1 FTA ...