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ISR 6, Juni 2020, Seite 203

Unionsrechtskonformität der niederländischen Regelungen zur Erstattung der auf Dividenden einbehaltenen Steuer, die an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ausgeschüttet werden

Elias Erdem

isr.2020.06.i.0203.01.e

AEUV Art. 63

1. Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, nach der einem gebietsfremden Investmentfonds keine Erstattung der Dividendensteuer gewährt wird, die auf Dividenden einbehalten wurde, die er von in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften bezogen hat, weil er nicht nachweist, dass seine Anteilsinhaber oder Beteiligten die in dieser Regelung festgelegten Voraussetzungen erfüllen, sofern diese Voraussetzungen nicht de facto gebietsfremde Investmentfonds benachteiligen und die Steuerbehörden verlangen, dass das Vorliegen dieser Voraussetzungen auch von gebietsansässigen Investmentfonds nachgewiesen wird, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

2. Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, wonach einem gebietsfremden Investmentfonds keine Erstattung der in diesem Mitgliedstaat entrichteten Dividendensteuer gewährt wird, weil er nicht die dafür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, d.h. er seine Anlageerträge nicht jährlich spätestens innerhalb von acht Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs vollständig an seine Anteilsinh...

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