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ISR 12, Dezember 2018, Seite 453

Ganz oder gar nicht(?): Substantiierte Gewinne durch die EU-Grundfreiheiten vor der Hinzurechnungsbesteuerung geschützt

Stefan Köhler

Die deutsche Finanzrechtsprechung hatte bislang wenig Gelegenheit, sich mit der Auslegung des Begriffs „tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit“, wie sie über die EuGH-Rspr. in Sachen Cadbury-Schweppes in § 8 Abs. 2 AStG Eingang gefunden hat, zu beschäftigen. Dabei hat dieser Begriff für die Praxis eine hohe Bedeutung, geht es doch darum, dass niedrig besteuerte passive Einkünfte bei Vorliegen einer „tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ aufgrund der unionsrechtlichen Grundfreiheiten von der Hinzurechnungsbesteuerung ausgenommen bleiben. Ein erstinstanzliches Urteil des FG Münster sowie die nunmehr erfolgte revisionsrechtliche Überprüfung durch den BFH haben einige Zweifelsfragen geklärt sowie bestimmte Rechtsprechungsgrundsätze bestätigt. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick zum Stand der erreichten Rechtslage und leiten hieraus Überlegungen für die Praxis ab.

So far, German tax courts has had little opportunity to deal with the interpretation of the term „genuine/actual economic activity“, as found in ECJ case law in the matter of Cadbury-Schweppes and implemented into German Tax Law in sec 8 para 2 Foreign Tax Act (AStG). However, this term is of great importan...

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