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ISR 09, September 2019, Seite 336

Die Bedeutung der Funktions- und Risikoanalyse im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG

Zugleich Besprechung des

Thomas Richter

Eine Funktions- und Risikoanalyse ist zentraler Bestandteil jeder Verrechnungspreisdokumentation. Erst wenn die ausgeübten Funktionen und die übernommenen Risiken einer Gesellschaft identifiziert sind, können ihre Geschäftsbeziehungen bestimmt und fremdübliche Verrechnungspreise dafür festgesetzt werden. Auch für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung ist eine solche Funktions- und Risikoanalyse daher mittelbar erforderlich, denn § 10 Abs. 3 AStG bestimmt eine Ermittlung der Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts. Dies wird durch das Urteil des BFH v. nochmals ausdrücklich klargestellt. Der BFH geht allerdings noch einen Schritt weiter und weitet die Bedeutung der Funktions- und Risikoanalyse im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung aus. Auch der Substanztest im § 8 Abs. 2 AStG soll nun nämlich unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Funktions- und Risikoanalyse erfolgen. Die Wechselwirkungen zwischen der Funktions- und Risikoanalyse für Zwecke des § 1 AStG und dem Substanztest nach § 8 Abs. 2 AStG und die daraus für die Praxis resultierenden Konsequenzen sind Gegenstand dieses Aufsatzes.

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