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Der unabhängige Sachverständige im Übernahmeverfahren
Der folgende Beitrag geht der in der übernahmerechtlichen Praxis häufig gestellten Frage nach, welche Anforderungen an die Unabhängigkeit der Sachverständigen nach § 9 bzw § 13 ÜbG zu stellen sind. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei auf der Vereinbarkeit eines Abschlussprüfermandats beim Bieter bzw bei der Zielgesellschaft mit der Stellung als Sachverständiger bei einem der beiden Beteiligten.
I. Einleitung
Im Vorfeld von Übernahmeverfahren häufen sich bei der ÜbK Anfragen von Seiten der Parteien und Berater iZm dem Sachverständigen des Bieters gem § 9 ÜbG sowie jenem der Zielgesellschaft gem §§ 13 f ÜbG. Die Schwerpunkte dieser Fragen aus der Praxis betreffen neben inhaltlichen Aspekten des Angebotsverfahrens nach dem ÜbG einerseits Fragen zum Versicherungsschutz des Sachverständigen und andererseits die Unabhängigkeit desselben. In Bezug auf die letztgenannte Problematik ist besonders umstritten, wer unabhängiger Sachverständiger iSd §§ 9 und 13 f ÜbG sein darf und ob diese Funktion mit anderen Beratungs- oder Prüfungsaufträgen beim Bieter oder der Zielgesellschaft vereinbar ist. Gerade iZm der Unabhängigkeit wurde im Frühjahr 2014 auf Anraten der ÜbK in mehreren Verfahren der Sachverständige gewechs...