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Sachbezug bei Privatnutzung eines dienstgebereigenen Kraftfahrzeugs
Mag. Selma Yildirim ist Fachbereichsleiterin im Finanzamt Innsbruck.
Der VwGH hat – für den Bereich der Sozialversicherung – klargestellt, wie wichtig klare und eindeutige Nachweise über die tatsächliche Privatnutzung eines dienstgebereigenen Kraftfahrzeugs, insbesondere die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs, für die Inanspruchnahme des halben Sachbezugswerts sind ().
Sachverhalt
Die geringfügig beschäftigte Gesellschafter-Geschäftsführerin und Dienstnehmerin einer GmbH nutzte in zeitlicher Abfolge im Betriebsvermögen der Gesellschaft stehende Kraftfahrzeuge auch für private Fahrten. Die Nutzung von Firmenfahrzeugen durch den wesentlich beteiligten Gesellschafter war im Prüfungszeitraum aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich. Für den verfahrensrelevanten Zeitraum wurden weder ein entsprechendes Fahrtenbuch noch andere nachvollziehbare Unterlagen vorgelegt.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten wurden über das Verrechnungskonto des wesentlich beteiligten Gesellschafters Kostenbeiträge in Anlehnung an die Sachbezugswerteverordnung (halber Sachbezug) für die Privatnutzung eingebucht. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass die Einbuchung derKostenbeiträge über das Verrechnungskonto nur insoweit als Kostenbeitrag angesehen werden kön...