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PV-Info 8, August 2014, Seite 5

Schutz vor Lohn- und Sozialdumping

PV-Info Redaktion

Am langte im Nationalrat ein Begutachtungsentwurf (Ministerialentwurf) zur Abänderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes ein. Die Gesetzesänderung bezweckt einen stärkeren Schutz vor Lohn- und Sozialdumping, was auch die Information der unterentlohnten Arbeitnehmer umfasst. Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Ausdehnung verwaltungsstrafrechtlicher Sanktionen auch auf die Nichtübermittlung von Unterlagen.

  • Ausweitung der Lohnkontrolle auf sämtliche Entgeltbestandteile, also insbesondere auch auf kollektivvertraglich zustehende Sonderzahlungen.

  • Informationspflicht des Arbeitnehmers über Lohndumping, bezogen auf sein Dienstverhältnis.

  • Erhöhung der Verwaltungsstrafe für Nichtbereithalten der Lohnunterlagen, ua auch dadurch, dass die Strafe für das Nichtbereithalten nicht pauschal je Arbeitgeber verhängt wird, sondern für jeden Arbeitnehmer, für den die Lohnunterlagen nicht bereitgehalten werden.

  • Künftig beginnt die Verjährungsfrist im Fall des Lohndumpings mit der Umstellung auf die korrekte Entlohnung oder mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu laufen.

  • Die Änderungen sollen mit in Kraft treten (die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten).

Weiters sollen im AVRAG detaillierte Bestimmungen iZm Entsend...

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