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PV-Info 5, Mai 2014, Seite 9

Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2014 (Teil 2)

Mag. Thomas Kiesenhofer ist Steuerberater und Manager bei LeitnerLeitner in Linz.

Thomas Kiesenhofer

Neben den Neuerungen zum Pendlerrechner (siehe PV-Info 4/2014, Seite 10 ff) widmet sich der LStR-Wartungserlass 2014 ( BMF-010222/0006-VI/7/2014) zahlreichen kleineren Ergänzungen, zu denen Gesetzesänderungen und Rechtsprechung Anlass gegeben haben. Der folgende Beitrag fasst das Wichtigste für die Personalverrechnung im Überblick zusammen.

S. 10Werbungskosten für Fahrten zwischen Dienststellen verschiedener Arbeitgeber (Rz 294a LStR 2002)

Für Fahrten zwischen zwei oder mehreren Mittelpunkten der Tätigkeit stehen im Rahmen der Ausführungen in Rz 294 LStR 2002 grundsätzlich Werbungskosten in Höhe des Kilometergeldes zu. In Rz 294a LStR 2002 wird nun klargestellt, dass dies auch für Fahrten zwischen Dienststellen verschiedener Arbeitgeber sinngemäß gelten soll.

Fährt der Arbeitnehmer von der Arbeitsstätte eines Arbeitgebers zur Arbeitsstätte eines anderen Arbeitgebers und zurück, stehen daher Fahrtkosten zu.

Die Fahrten zwischen Wohnung und den Hauptarbeitsstätten, also jenen Arbeitsstätten, in denen der Arbeitnehmer am häufigsten tätig wird, sind allerdings bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale bzw den Pendlereuro abgegolten. Dabei besteht für jedes Arbeitsverhältnis ein gesonderter Anspr...

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