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PV-Info 4, April 2014, Seite 10

Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2014: Neues zum Pendlerrechner

Mag. Thomas Kiesenhofer ist Steuerberater und Manager bei LeitnerLeitner in Linz.

Thomas Kiesenhofer

Die Finanzverwaltung reagiert auf die Kritik am neuen Pendlerrechner in den Medien und kündigt eine Überarbeitung an. Im LStR-Wartungserlass 2014 ( BMF-010222/0006-VI/7/2014) werden begleitend dazu die Fristen zur Umsetzung für den Arbeitgeber verlängert und die Anforderungen an den Arbeitgeber zur Überprüfung der Parameter reduziert.

Allgemeines

Für die Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros im Rahmen der Personalverrechnung ist ab verpflichtend das Ergebnis des Pendlerrechners anzuwenden. Da der Pendlerrechner erst seit vom Bundesministerium für Finanzen im Internet zur Verfügung gestellt wird (Formular L 34 EDV), gilt die Pendlerverordnung erst ab , sofern sich für den Steuerpflichtigen dadurch Nachteile ergeben. Wie nachfolgend gezeigt wird, „bestehen seitens der Finanzverwaltung keine Bedenken“, die Abgabe des Formulars L 34 EDV bis als rechtzeitig anzuerkennen und das Ergebnis des Pendlerrechners im Falle von steuerlichen Nachteilen nicht rückwirkend anzuwenden. Das Ergebnis des Pendlerrechners ist für den Arbeitgeber bindend, wenn die Eingaben über Arbeits- und Wohnort sowie Arbeitsbeginn und -ende nicht offensichtlich unrichtig sind.

Für den Anspr...

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