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IRZ 5, Mai 2014, Seite 181

Begriffsvielfalt und Rechtsfolgen bei „Kapitalmarktorientierung” und „öffentlichem Interesse” von Unternehmen in Rechnungslegung und Prüfung

Andreas Haaker

Wer lediglich Begriffe problematisiert, der trägt die Beweislast, dass damit auch ein Nutzen verbunden ist. Über Begriffe zu streiten ist nämlich nicht nur müßig und oftmals für die Lösung tatsächlicher Probleme praktischer oder theoretischer Art weitgehend verzichtbar. Bei reinen Begriffsdiskussionen droht vielmehr eine Verstrickung in Scheinprobleme, was von den tatsächlich relevanten Problemen und deren Lösung ablenkt.

Ein für die Praxis durchaus relevantes Problem entsteht allerdings aus der parallelen Verwendung gleicher und ähnlicher Begriffe. Aus diesem Blickwinkel bringt der Beitrag Licht ins Dunkel der verwirrenden Begriffsvielfalt von „Kapitalmarktorientierung” und „öffentlichem Interesse” nach HGB, IAS-Verordnung und neuer Rechnungslegungsrichtlinie und zeigt die unterschiedlichen Rechtsfolgen auf.

1. Problemstellung

Begriffsdiskussionen und große Worte täuschen oftmals Tiefe vor, wo nur Triviales geboten wird (insbesondere wenn die Banalität durch eine unverständliche Satzakrobatik verschleiert wird). Soweit aber der Gebrauchswert von „wichtigen” Begriffen beeinträchtigt ist, weil unklare, widersprüchliche oder gar missbräuchliche Definitionen (= Bedeutung von Begriffen) v...

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