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IRZ 7-8, Juli 2014, Seite 279

Erkenntnisse aus den Tätigkeitsberichten der DPR anhand des Beispiels Impairment Only Approach

Bettina Beyer

Nach der Informationsfunktion der IFRS müssen Informationen bestimmten qualitativen Kriterien entsprechen, damit sie für die Adressaten der Rechnungslegung entscheidungsnützlich sind. Zudem verlangt die IFRS-Übernahmeverordnung der EU weitere qualitative Kriterien. Diese Kriterien können für die konzeptionelle Beurteilung von Standards verwendet werden. Dieser Beitrag untersucht am Beispiel Impairment Only Approach, wie die DPR zu bestimmten qualitativen Kriterien einen besonderen Beitrag leisten kann.

1. Einleitung

Prof. Dr. Ernst, Präsident der DPR (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung), veröffentlichte in Heft 4/2014 der IRZ einen Beitrag zu dem Tätigkeitsbericht der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung für das Jahr 2013. Ernst (2014) stellt die Prüfung 2013 und die Fehlerauswertung durch die DPR vor. Des Weiteren zeigt er auf, wie die präventiven Tätigkeiten der DPR in den letzten Jahren bewusst ausgebaut wurden. Aufbauend auf dem Artikel von Ernst (2014) zeigt dieser Beitrag beispielhaft am Impairment Only Approach, wie die Ergebnisse der Prüfungen der DPR in bilanztheoretische Überlegungen einbezogen werden können.

Der Impairment Only Approach gehört zu einer der umstrit...

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