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IRZ 4, April 2012, Seite 137

Integrierte Berichterstattung – Weckruf für die Finanzberichterstattung

Matthias Schmidt

Durch eine integrierte Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen den Kapitalmarktteilnehmern vollständigere entscheidungsrelevante Informationen vermittelt werden als durch die herkömmliche Finanzberichterstattung. In der aktuellen Diskussion wird häufig übersehen, dass auch die vorgeschlagenen Konzepte für eine integrierte Berichterstattung Mängel aufweisen und Unternehmen bereits heute verpflichtet sind, umfangreiche nichtfinanzielle Informationen in ihre Finanzberichte zu integrieren. Der Rechtsrahmen für eine qualitativ hochwertige Finanzberichterstattung ist somit gegeben. Allerdings sollte die berechtigte Kritik an diesem Rechtsrahmen berücksichtigt werden.

Der Forderung nach einer integrierten Berichterstattung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass vollständige Informationen die Voraussetzung für effiziente Kapitalmärkte sind. Allerdings enthalten die nach IFRS (Konzernabschluss) sowie nach nationalen Rechnungslegungsvorschriften (Konzernlagebericht) aufgestellten Finanzberichte keineswegs alle für die Kapitalmarktteilnehmer entscheidungsrelevanten Informationen, v.a. nicht über die nichtfinanziellen Werttreiber.

Nach Auffassung von Accounting For Sustainability (A4S) ...

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