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immo aktuell 5, Oktober 2023, Seite 216

Anrechnung von Grunderwerbsteuer auf die Immobilienertragsteuer

immo aktuell 2023/34

§ 30 Abs 8 EStG

[B]ei der Einkommensteuer [handelt es sich] um eine Steuer, die grundsätzlich im Wege der Veranlagung des Jahreseinkommens erhoben wird. Dementsprechend erfolgt der Erlass der Einkommensteuer im Einkommensteuerveranlagungsverfahren des Jahres, in dem die Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen erzielt wurden.

Eine Doppelbelastung liegt nur dann vor, wenn die Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (also die Wertsteigerung, im übertragenen Sinn „die stillen Reserven“) mit Einkommensteuer und Grunderwerbsteuer belastet sind. Die auf die Anschaffungskosten entfallende Grunderwerbsteuer bewirkt daher keine Doppelbelastung, weil in Höhe der Anschaffungskosten nur eine Grunderwerbsteuer, aber keine Einkommensteuer anfällt.

Sachverhalt: Mit Einantwortungsbeschluss vom , ging die in der Folge veräußerte Liegenschaft im Erbweg in das Alleineigentum des Beschwerdeführers über. Die Grunderwerbsteuer für diesen Vorgang wurde vom Beschwerdeführer unter Zugrundelegung des unter Heranziehung des Finanzamtrechners ermittelten Grundstückswertes von 1.157.361,32 € mit 30.757,65 € berechnet und entrichtet. Mit Kaufvertrag vom veräußerte der Beschwerdefüh...

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