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immo aktuell 5, Oktober 2023, Seite 212

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule

immo aktuell Redaktion

Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2024 beschlossen (die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten). Für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen nach dem und vor dem soll unter folgenden Voraussetzungen der Umsatzsteuersatz auf 0 % sinken:

1.

Die Lieferungen oder Installationen erfolgen an oder die innergemeinschaftlichen Erwerbe bzw Einfuhren durch den Betreiber.

Installationen sollen anlagenspezifisch (zB Elektroinstallation) zu verstehen sein und müssen direkt gegenüber dem Betreiber erbracht werden. (Vor-)Arbeiten, die auch anderen Stromverbrauchern, -erzeugern bzw Zwecken zugutekommen, sollen nicht begünstigt sein.

Lieferungen oder sonstige Leistungen, die nur Mittel zum Zweck – Betrieb der Anlage – sind (zB Lieferung und Montage der Photovoltaikmodule samt Zubehör und Speicher), sollen als unselbständige Nebenleistungen zu betrachten sein.

Die Steuerbefreiung soll nur Lieferungen an den Betreiber zu Zwecken des (geplanten) Betriebs durch den Betreiber umfassen, nicht aber die bloße Nachrüstung des Speichers. Vorausgehende Leistungen, zB an Zwischenhändler, unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz...

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