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Neue Regeln zur Vorstandsvergütung und zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der vorliegende Beitrag enthält eine ausführliche Untersuchung der durch das 2. Stabilitätsgesetz 2012 im AktG vorgenommenen Änderungen.
I. Hintergrund und Ziele der Reform
Im Zuge der Finanzmarktkrise sind die Gehälter der Spitzenmanager genauso ins Schussfeld der Kritik geraten wie das Versagen der Aufsichtsgremien skandalgeschüttelter Banken und großer börsenotierter Unternehmen. Dies hat den Gesetzgeber offenbar dazu bewogen, bei der rechtlichen Aufarbeitung der Krise auch an den einschlägigen Stellschrauben im AktG zu drehen. Am wurde das 2. StabG 2012 im BGBl kundgemacht, welches ua mit Änderungen zum AktG aufwartet. Die Novelle ist eine Überraschung, denn ein Begutachtungsverfahren hat es nicht gegeben und mit einer Änderung des AktG durch das Sparpaket 2012 war nicht zu rechnen.
Erstens wurden die Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder konkretisiert (§ 78 Abs 1 AktG nF), um – so der Gesetzgeber – die Anforderungen an die Transparenz von Vergütungen für Vorstandsmitglieder zu verstärken. Zweitens wurde bei börsenotierten Gesellschaften eine Wartefrist für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat eingeführt, um die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder zu gewährleisten (vgl § 86 Ab...