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iFamZ 2, April 2020, Seite 116

Kein Ersatz für Schockschaden des Ehemanns aufgrund eines sexuellen Verhältnisses seiner Frau

iFamZ 2020/66

§ 1325 ABGB

Dem Ehegatten, dem aufgrund einer durch ein Autoritätsverhältnis begünstigten, im Rahmen einer Lehranalyse erfolgten sexuellen Verfehlung seiner Ehefrau eine Depression erlitt, gebührt kein Schadenersatzanspruch gegenüber dem das Verhältnis forcierenden Lehrer.

(…) Seit der Entscheidung 2 Ob 79/00g SZ 74/24 wird in stRsp nahen Angehörigen eines Getöteten für den ihnen verursachten „Schockschaden“ mit Krankheitswert ebenfalls Schmerzengeld zuerkannt, weil diese „Dritten“ durch das Erleiden eines Nervenschadens in ihrem absolut geschützten Recht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt und als unmittelbar Geschädigte anzusehen sind. (…) Die Gefahr einer unzumutbaren Ausweitung der Haftung wird dadurch eingegrenzt, dass es eines besonders starken Zurechnungsgrundes bedarf, also die Verletzungshandlung gegenüber dem Angehörigen in hohem Maß geeignet erscheint, einen Schockschaden herbeizuführen. (…) Ersatz für Schockschäden wird darüber hinaus auch bei schwersten Verletzungen naher Angehöriger gewährt (RS0127926). (…)

Zu 9 Ob 1/19s (= RS0127926 [T5, T 6] = RS0116865 [T25, T 26]) wurde jüngst judiziert, dass auch die Verletzung des absolut geschützten Per...

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