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Der Brexit und das österreichische (internationale) Gesellschaftsrecht
Die Zeit läuft!
Am haben 51,9 % der Briten für den Austritt Großbritanniens aus der EU votiert. Gute neun Monate später, am , hat Großbritannien dem Europäischen Rat die Erklärung gem Art 50 Abs 2 EUV vorgelegt, auf deren Grundlage nun innerhalb der nächsten zwei Jahre ein Abkommen über die Einzelheiten des Ausscheidens zu verhandeln sein wird. Der Inhalt einer solchen Vereinbarung ist offen, ebenso die zukünftigen Rahmenbedingungen der Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU. Die bisherigen Signale der britischen Regierung im Vorfeld der Verhandlungen, namentlich von Premierministerin Theresa May, deuten aber auf einen klaren Schnitt mit dem europäischen Binnenmarkt hin. Vorbehaltlich allfälliger bilateraler Vorkehrungen können sich britische und europäische Gesellschaften im Rahmen ihrer wechselseitigen grenzüberschreitenden Tätigkeiten zukünftig nicht mehr auf die Niederlassungsfreiheit berufen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet einen kleinen Teilbereich der damit einhergehenden Konsequenzen und befasst sich mit Fragestellungen im österreichischen Gesellschaftsrecht und im internationalen Privatrecht. Hierbei wird vorausgesetzt, dass im Rahmen der Austritt...