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iFamZ 5, Oktober 2013, Seite 270

Kinder müssen nicht Scheidungsopfer sein – Kinder dürfen nicht zu Scheidungsopfern werden!

Welchen Beitrag kann die verpflichtende Beratung vor einvernehmlicher Scheidung leisten?

Ewald Filler

… vorausgesetzt, die Idee von der „elterlichen Verantwortung“ ist mehr als bloß eine leere Worthülse, und Eltern, die auf eine Trennung oder Scheidung zusteuern, sehen nicht einfach tatenlos zu, wie für die Kinder eine Welt zusammenbrechen kann. Glaubt man den familienpsychologischen Lehrbüchern, so findet man bestätigt: Kinder, die von ihren Eltern in besonders konfliktbehafteten Paarbeziehungen in für sie unauflösbare Loyalitätskonflikte verwickelt werden und/oder spätestens im Scheidungskrieg der Eltern für ihre Zwecke instrumentalisiert werden, laufen Gefahr, mitunter ein Leben lang unter den Nachwirkungen solch ungelöster Konflikte zu leiden.

Mit dem durch das KindNamRÄG 2013 neu eingeführten § 95 Abs 1a AußStrG (Regelung der Scheidungsfolgen) haben die Parteien nunmehr „vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen“.

I. Elterliche Verantwortung im Scheidungskonflikt

„Trennungswillige Eltern sind sich der psychischen Folgen für ihre Kinder nicht immer voll bewusst, und es gelingt ihnen nicht ...

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