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iFamZ 5, Oktober 2013, Seite 265

Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder

Diese vorläufig finale Version der Empfehlungen und Qualitätsstandards gliedert sich eine Präambel und weitere Abschnitte zu inhaltlichen Schwerpunkten: In der Präambel wird insb die Bedeutung, die diese Form von Elternberatung für die Wahrung der Rechte des Kindes bzw des Kindeswohls hat, hervorgehoben. Zudem wird der Aspekt der Verpflichtung zur Beratung thematisiert und die Zielsetzung im Kontext dieser Standards dargelegt. In drei Abschnitten werden dann die Empfehlungen und Qualitätsstandards formuliert: Der erste Teil nimmt auf die Gestaltung von Rahmenbedingungen und Setting der Beratungsangebote Bezug. Der zweite Abschnitt legt wesentliche Inhalte der Beratung in Bezug auf die Wünsche, die Sorgen und das Erleben der Kinder dar. Des Weiteren stehen inhaltliche Standards zu Fragen elterlichen Handelns im Vordergrund. Empfehlungen, welches Handeln bzw welche elterliche Haltung unterstützend und entlastend auf das Erleben und den Alltag der Kinder einwirken kann, stehen dabei im Mittelpunkt. Der dritte Teil formuliert Vorgaben zur Qualifikation von Beraterinnen und Beratern.

Präambel

1. Gesetzliche Rahmenbedingungen

Im Jahr 2011 wurde in Österreich das Bundesverfassungsgesetz übe...

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