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iFamZ 5, Oktober 2013, Seite 262

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung

Wagnis, Neubeginn und Chance im Dienste der Kinder

Regina Studener-Kuras

Mit Inkrafttreten des KindNamRÄG 2013 ist nach § 95 Abs 1a AußStrG eine verpflichtende Beratung für Eltern vor einvernehmlicher Scheidung in Österreich gesetzlich verankert. Der vorliegende Beitrag gibt Einblick in den interdisziplinären Arbeitsprozess, der in Hinblick auf die Umsetzung dieser Form von Beratung stattgefunden hat, und skizziert den „Werdegang“ von einer zunächst fiktiven Idee zur Formulierung von Qualitätsstandards, die den Beratungsangeboten nach § 95 Abs 1a AußStrG zugrunde gelegt sind.

I. Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung – ein Wagnis?

Vor ungefähr einem Jahr, am 25. Familienrichtertag 2012, hielt Univ.-Doz. Dr. Helmuth Figdor in Salzburg einen Vortrag zur Frage: „Welches Familiengericht brauchen das Kind, die Eltern, die Gesellschaft?“ Er erzählte damals ua die Geschichte einer Scheidung mit dem Titel „Klaus und Angelika lassen sich scheiden“, eine „wahre Geschichte“ und „doch nicht ganz wahr“. Figdor erzählte diese Geschichte als „Zukunftsmärchen“, als eine fiktive Situation der familienrechtlichen Rsp im Scheidungsverfahren im Jahr 2017. Blickt man auf die tatsächliche Situation im Jahr 2013, so scheint partiell ein gewisser „zeitbeschleunigter Veränderungsprozess“ stattg...

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