Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
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Vor § 168 – 174
EB InvFG 2011 – Novelle InvFG 2013 (156/2013):
Erläuterungen
I. Allgemeiner Teil:
Die gesetzlichen Vorgaben für die Veranlagung der Produkte der Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge sollen an die volatiler gewordene Kapitalmarktsituation angepasst werden. Das betrifft einerseits die vorgeschriebene Mindestaktienquote, die durch eine Bandbreitenregelung flexibler ausgestaltet wird. Andererseits werden die Investitionsmöglichkeiten hinsichtlich der zugelassenen Börsen erweitert.
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EB InvFG 2011 – Novelle AIFMG (135/2013):
Zu § 162a:
Diese Bestimmung enthält einen Generalverweis auf das AIFMG. Um etwaige Widersprüche zu vermeiden, wird aus Gründen der Rechtsicherheit klargestellt, dass die Bestimmungen der § 163 bis 174 nach Maßgabe des AIFMG Anwendung finden. Grundsätzlich ist stets jene Bestimmung maßgeblich, welche detaillierter, genauer, dem Anlegerschutz dienlicher oder strenger ist.
EB InvFG 2011:
Es werden die besonderen Vorschriften über Pensionsinvestmentfonds des Ia. Abschnittes des InvFG 1993 (§§ 23a bis 23g InvFG 1993) übernommen und die Verweise entsprechend adaptiert.
EB InvFG 1993 – InvFG-Novelle 1998 (1998/41):
Probleme:
... Bedarf nach zusätzlichen Veranlagungsmöglichkeiten für Zwecke der privaten Pensi...