Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz

Kommentar zum Investmentfondsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-85136-103-2

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Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz - Kommentar zum Investmentfondsgesetz

§ 182. Wartefrist – Vertriebsuntersagung

Robert Schredl

EB InvFG 2011:

Zu § 182:

Entspricht § 31 InvFG 1993. Neben einer verfahrensrechtlichen Klarstellung wird für Umbrella-Konstruktionen eine Erleichterung im Zusammenhang mit der Anzeige eines weiteren Teilfonds aufgenommen. Im Übrigen wird ein zusätzlicher – sachlogischer – Untersagungsgrund aufgenommen, wenn die Heimatbehörde der ausländischen Kapitalanlagegesellschaft die Zulassung entzogen hat. Zum Zwecke der Effektuierung der aufsichtlichen Maßnahmen werden an § 140 Abs 4a und 5 dInvG angelehnte Regelungen aufgenommen.

EB InvFG 1993 – InvFG Novelle 2008 (69/2008):

Zu § 31 Abs 2:

Damit soll der Anleger eines ausländischen Kapitalanlagefonds geschützt werden. Anleger ausländischer Kapitalanlagefonds sollen durch die Vertriebsuntersagung nicht schlechter gestellt werden als durch die Vertriebseinstellung.

EB InvFG 1993 –Finanzmarktaufsichtsgesetz (97/2001):

Zu Artikel IV: Änderung des Investmentfondsgesetzes:

Zu § 3 Abs 2, § 6 Abs 1, § 10 Abs 2, § 12 Abs 4 und 8, § 14 Abs 1, 2, 4 und 5, § 15 Abs 2, § 20 Abs 3 Z 9b, § 22 Abs 1, 3 und 5, § 23 Abs 1, § 25 Z 1, § 26 Abs 2, § 30 Abs 1, 2, 3 und 4, § 31 Abs 1 und 2, § 32 Abs 1 und 2, § 35, § 36 Abs 1, 3 und 4, § 37 Abs 1, 2 und 3, ...

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