Kommentar zum Investmentfondsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 88. Liquiditätsrisikomanagement
EB InvFG 2011:
Zu § 88:
Setzt Art 40 Abs 3 und 4 der Richtlinie 2010/43/EU um.
Zu § 88 Abs 1:
Setzt Art 40 Abs 3 der Richtlinie 2010/43/EU um.
Zu § 88 Abs 2:
Setzt Art 40 Abs 4 der Richtlinie 2010/43/EU um.
Verordnungen:
Siehe Vor § 85 – 92.
EU-Rechtsakte:
Siehe Vor § 85 – 92.
Internationale Rechtsdokumente:
Siehe Vor § 85 – 92.
Österreichische Literatur:
Siehe Vor § 85 – 92.
Internationale Literatur:
Siehe Vor § 85 – 92.
Übersicht
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Rz | |||
I. | Einführung | ||
A. | Inhalt und Zweck | ||
B. | Rechtsentwicklung | ||
C. | Europarechtliche Grundlagen | ||
D. | Parallelbestimmung in Deutschland | ||
II. | Liquiditätsrisikomanagement | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Liquiditätsstresstests und Liquiditätsrisikomanagementprozess | ||
III. | Bezug zum AIFM-Gesetz |
I. Einführung
A. Inhalt und Zweck
1
Gewährleistung der Rücknahme von Fondsanteilscheinen: Die Entwicklungen auf den Geld- und Kapitalmärkten im Rahmen der Finanzkrise haben dazu geführt, dass die Notwendigkeit eines Liquiditätsrisikomanagements auf Ebene der Kapitalanlagefonds Eingang in die Organisations-DRL und damit auch in das InvFG 2011 gefunden hat. Vorrangiges Ziel des Liquiditätsmanagements ist sicherzustellen, dass in den Kapitalanlagefonds ausreichend Geld zur Auszahlung zurückgegebener Fondsanteilscheine...