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Einlagenrückgewähr durch Pfandbestellung zugunsten eines dem Gesellschafter nahestehenden Dritten; Eigentumsfreiheitsklage des Liegenschaftseigentümers auf Löschung des absolut nichtigen Pfandrechts
1. Unter das Verbot der Einlagenrückgewähr fallen auch auf Veranlassung eines Gesellschafters vorgenommene Zuwendungen der Gesellschaft an einen dem Gesellschafter nahestehenden Dritten.
2. Musste sich der kreditgebenden Bank im Zeitpunkt der Pfandbestellung der Verdacht auf eine verbotene Einlagenrückgewähr in einer der Gewissheit nahekommenden Weise aufdrängen, ist sie verpflichtet, Erkundigungen einzuziehen.
3. Die Eintragung eines absolut nichtigen Pfandrechts ist ein unberechtigter Eingriff in das Eigentumsrecht des Liegenschaftseigentümers. Er kann dessen Löschung – unabhängig von der Reihenfolge der Grundbuchseintragungen des Eigentumsrechts und des Pfandrechts – mit Eigentumsfreiheitsklage erwirken.
(OLG Linz 6 R 225/10s; LG Linz 5 Cg 80/09f)
Die GmbH (im Folgenden: Verkäuferin) war Alleineigentümerin einer Liegenschaft in Wien, die sie mit Kaufvertrag vom 20./ an die Rechtsvorgängerin der Klägerin veräußerte. Vereinbart war, dass die Übergabe bzw Übernahme des Vertragsgegenstandes in den physischen Besitz und Genuss der Käuferin mit erfolgt und mit diesem Zeitpunkt Gefahr und Zufall, Last und Vorteil auf die kaufende Partei übergeh...